Digitale Barrierefreiheit leicht gemacht – mit bfw‑Plugin

Digitale Barrierefreiheit leicht gemacht –

mit bfw‑Pluginngsaufforderung Überschrift

Warum barrierefrei? Die Vorteile auf einen Blick

  • Rechtliche Sicherheit: Das bfw‑Plugin erfüllt die WCAG 2.1- und EN 301 549-Standards sowie deutsche Vorgaben wie BITV 2.0 – ideal, um Abmahnungen und Strafen zu vermeiden. Ihre Website ist nach ca. 48 Stunden nach Integration voll rechtssicher

  • Top SEO & Reichweite: Barrierefreie Websites ranken besser – dank strukturierter Inhalte, semantischem HTML und höherer Nutzer*innen-Zufriedenheit.

  • Starkes Markenimage: Nutzen Sie Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil und kommunizieren Sie so Ihre gesellschaftliche Verantwortung.

✅ Wer braucht das bfw‑Plugin?

1. Öffentliche Stellen & Behörden

Nach § 12 BGG und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind alle öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zugänglich zu machen.


➡️ Verpflichtet zur digitalen Barrierefreiheit.

2. Unternehmen mit öffentlichen Aufträgen

Wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet (z. B. IT-Agenturen, Architekten, Dienstleister), muss oft ebenfalls Barrierefreiheit sicherstellen.


➡️ Verpflichtet, wenn im Rahmen öffentlicher Förderungen gearbeitet wird.

3. Große Unternehmen & E-Commerce-Shops

Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind ab 28. Juni 2025 viele Produkte und Dienstleistungen verpflichtend barrierefrei anzubieten – darunter:

Webshops

Banken & Versicherungen

BPNV-Portale

Telekommunikationsdienste

Wichtig:

Kleinunternehmen mit <10 Mitarbeitenden und <2 Mio. € Jahresumsatz sind von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen – können aber freiwillig Karrierefreiheit umsetzen.

B2B-Unternehmen sind nur betroffen, wenn sie auch Endkund:innen bedienen, z. B. über eine Bestellplattform oder Self-Service-Portale.

Handwerksbetriebe, die betroffen sein können:

Schreiner- und Tischlereien
Elektroinstallateure
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker
Friseure & Kosmetiker (mit Online-Buchung)
Malerbetriebe
Bauunternehmen
KFZ - Werkstätten
Gebäudereinigungen
Schlüsseldienste

Garten- und Landschaftsbauer

Wann genau müssen Handwerksbetriebe barrierefrei sein?

Laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt die Barrierefreiheitspflicht für digitale Dienstleistungen, wenn:

ein Online-Vertragsabschluss oder eine wesentliche Interaktion möglich ist, z. B.:

Kontaktformulare
Online-Terminbuchung
Kostenvoranschlag anfordern
Direkte Angebotserstellung über die Webseite

➡️ Verpflichtet ab Mitte 2025 – bei Verstoß drohen Bußgelder.

4. Private Website-Betreiber

Noch nicht gesetzlich verpflichtet, aber:

Wer Barrierefreiheit ignoriert, riskiert Abmahnungen wegen Benachteiligung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG).

Auch Google bevorzugt barrierefreie Websites: bessere Rankings, längere Verweildauer.

  • 🎯 Fazit: Wer sollte jetzt handeln?

  • Wenn du rechtlich verpflichtet bist → Jetzt integrieren.

  • Wenn du dein SEO verbessern, mehr Nutzer erreichen und dich absichern willst → bfw‑Plugin ist ein einfacher, effektiver Schritt.

    Je früher du Barrierefreiheit umsetzt, desto besser für dein Ranking, deine Reichweite – und dein Gewissen.

    So funktioniert’s – Integration in wenigen Minuten

    • Blitzschnell implementiert: Nur zwei Codezeilen genügen, um das Plugin plattformunabhängig auf WordPress, Shopify, TYPO3 oder Custom‑Websites einzubinden.

    • Automatische Anpassung: Alle Regeln der WCAG 2.1 werden in Echtzeit umgesetzt – ohne zusätzliche technische Kenntnisse.

    • Individualisierbar: Inklusive CI-Umbau, Logo-Integration und Farb-Optionen – falls vom Entwicklerteam gewünscht.

      Kompatibilität & Support

    • Funktioniert mit allen gängigen CMS: WordPress, Shopify, TYPO3 und mehr

    • DSGVO-konform & datenschutzsicher – keine Nutzertracking oder personenbezogene Daten ohne Einwilligung

    • Technischer Support und Updates inklusive – so bleibst du immer compliant.

    Weitere Infos:

    Sven Wedler

    sven@wedler.io




Letzte

Wedler Immobilien Consulting

Sven Wedler

Neulandstraße 21,97688 Bad Kissingen

Tel: 0971 / 78549638

Mobil: 0175 / 5757055

All Rights Reserved | Datenschutzrichtlinie | Impressum