Warum barrierefrei? Die Vorteile auf einen Blick
Rechtliche Sicherheit: Das bfw‑Plugin erfüllt die WCAG 2.1- und EN 301 549-Standards sowie deutsche Vorgaben wie BITV 2.0 – ideal, um Abmahnungen und Strafen zu vermeiden. Ihre Website ist nach ca. 48 Stunden nach Integration voll rechtssicher
Top SEO & Reichweite: Barrierefreie Websites ranken besser – dank strukturierter Inhalte, semantischem HTML und höherer Nutzer*innen-Zufriedenheit.
Starkes Markenimage: Nutzen Sie Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil und kommunizieren Sie so Ihre gesellschaftliche Verantwortung.
✅ Wer braucht das bfw‑Plugin?
1. Öffentliche Stellen & Behörden
Nach § 12 BGG und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind alle öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zugänglich zu machen.
➡️ Verpflichtet zur digitalen Barrierefreiheit.
2. Unternehmen mit öffentlichen Aufträgen
Wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet (z. B. IT-Agenturen, Architekten, Dienstleister), muss oft ebenfalls Barrierefreiheit sicherstellen.
➡️ Verpflichtet, wenn im Rahmen öffentlicher Förderungen gearbeitet wird.
3. Große Unternehmen & E-Commerce-Shops
Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind ab 28. Juni 2025 viele Produkte und Dienstleistungen verpflichtend barrierefrei anzubieten – darunter:
Webshops
Banken & Versicherungen
BPNV-Portale
Telekommunikationsdienste
Wichtig:
Kleinunternehmen mit <10 Mitarbeitenden und <2 Mio. € Jahresumsatz sind von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen – können aber freiwillig Karrierefreiheit umsetzen.
B2B-Unternehmen sind nur betroffen, wenn sie auch Endkund:innen bedienen, z. B. über eine Bestellplattform oder Self-Service-Portale.
Handwerksbetriebe, die betroffen sein können:
Schreiner- und Tischlereien
Elektroinstallateure
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker
Friseure & Kosmetiker (mit Online-Buchung)
Malerbetriebe
Bauunternehmen
KFZ - Werkstätten
Gebäudereinigungen
Schlüsseldienste
Garten- und Landschaftsbauer
Wann genau müssen Handwerksbetriebe barrierefrei sein?
Laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt die Barrierefreiheitspflicht für digitale Dienstleistungen, wenn:
ein Online-Vertragsabschluss oder eine wesentliche Interaktion möglich ist, z. B.:
Kontaktformulare
Online-Terminbuchung
Kostenvoranschlag anfordern
Direkte Angebotserstellung über die Webseite
➡️ Verpflichtet ab Mitte 2025 – bei Verstoß drohen Bußgelder.
4. Private Website-Betreiber
Noch nicht gesetzlich verpflichtet, aber:
Wer Barrierefreiheit ignoriert, riskiert Abmahnungen wegen Benachteiligung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG).
Auch Google bevorzugt barrierefreie Websites: bessere Rankings, längere Verweildauer.
🎯 Fazit: Wer sollte jetzt handeln?
Wenn du rechtlich verpflichtet bist → Jetzt integrieren.
Wenn du dein SEO verbessern, mehr Nutzer erreichen und dich absichern willst → bfw‑Plugin ist ein einfacher, effektiver Schritt.
Je früher du Barrierefreiheit umsetzt, desto besser für dein Ranking, deine Reichweite – und dein Gewissen.
So funktioniert’s – Integration in wenigen Minuten
Blitzschnell implementiert: Nur zwei Codezeilen genügen, um das Plugin plattformunabhängig auf WordPress, Shopify, TYPO3 oder Custom‑Websites einzubinden.
Automatische Anpassung: Alle Regeln der WCAG 2.1 werden in Echtzeit umgesetzt – ohne zusätzliche technische Kenntnisse.
Individualisierbar: Inklusive CI-Umbau, Logo-Integration und Farb-Optionen – falls vom Entwicklerteam gewünscht.
Kompatibilität & Support
DSGVO-konform & datenschutzsicher – keine Nutzertracking oder personenbezogene Daten ohne Einwilligung
Technischer Support und Updates inklusive – so bleibst du immer compliant.
Weitere Infos:
Sven Wedler
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Wedler Immobilien Consulting
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